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Anliegerbeiträge

Unter Anliegerbeiträge versteht man die Beiträge, die mit der straßenmäßigen und abwassertechnischen Erschließung von Baugrundstücken oder bebaubaren Grundstücken zu tun haben.

Maßgebend ist der Gesichtspunkt der Gegenleistung. Die Gemeinde stellt eine öffentliche Einrichtung beziehungsweise Anlage zur Verfügung. Wer davon einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen hat, soll zu den Kosten - insbesondere ihrer Einrichtung - beitragen.

In welcher Form und in welchem Umfang dies geschieht, regelt die vom Rat beschlossene Beitragssatzung. Die Rechtsgrundlage dieser Beitragssatzungen ergeben sich aus einem Landes- oder Bundesgesetz.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter den Begriffen "Erschließungsbeiträge", "Straßenbaubeiträge" und "Anschlussbeiträge".