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Anschluss an die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Die Eigentümer oder Eigentümerinnen von bebauten oder bebaubaren Grundstücken werden einmalig zum Ersatz des gemeindlichen Aufwands für die Herstellung und Erweiterung des Ver- und Entsorgungssystems durch einen Anschlussbeitrag herangezogen. Der Beitrag ist flächenbezogen. Die Satzungen finden ihre Rechtsgrundlage in § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NW).

Mit dem Anschlussbeitrag "kauft" sich quasi der Grundstückseigentümer in das gemeindliche Ver- und Entsorgungssystem ein.

Für den Bereich des Schmutz- und Niederschlagswassernetzes (in der Gemeinde werden in der Regel die Grundstücke im Trennsystem entsorgt) sind alle wesentlichen Regelungen in der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Issum" enthalten.

Wie bei der Abwasserbeseitigung wird ebenfalls für den Bereich der öffentlichen Wasserversorgungsanlage für bebaute oder bebaubare Grundstücke ein Anschlussbeitrag erhoben. Die Regelungen zur Beitragserhebung sind in der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Wasserversorgungssatzung" enthalten.

In den gemeindlichen Satzungen sind die Anschlussbeiträge je Quadratmeter Grundstücksfläche wie folgt festgelegt:
Anschlussbeitrag Schmutzwasserkanal 3,3234 Euro
Anschlussbeitrag Regenwasserkanal 1,2782 Euro
Anschlussbeitrag Frischwasserleitung 0,77 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer