Das Europäische Parlament wird als einzige Institution der Europäischen Union (EU) demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern in Europa gewählt. Die Bürger aller Mitgliedstaaten sind aufgerufen mit ihrer Stimme einen Abgeordneten für das Parlament zu wählen.
Wahlberechtigt ist, wer
- am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehat oder sich sonst dort gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Grundsätzlich gilt, dass alle Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, in Europa wahlberechtigt sind - unabhängig davon, wo sie sich zum Zeitpunkt der Wahl aufhalten. Allerdings sind in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regeln zu beachten, da das Wahlrecht national bestimmt wird. Deutsche, die sich während der Europawahl im EU-Ausland aufhalten, können entweder an ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland wählen oder sich derzeitigen EU-Land an der Wahl beteiligen.
Deutsche, die während der Wahl außerhalb der EU leben, können für einen Kandidaten abstimmen, wenn sie sich an ihrem letzten Wohnort in Deutschland ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
So wie Deutsche im EU-Ausland wählen dürfen, sind Bürger aus anderen EU-Staaten mit Wohnsitz in Deutschland berechtigt hier zu wählen. Einzige Voraussetzung dafür ist, sich im Wahlverzeichnis am derzeitigen Wohnort eintragen zu lassen.
Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 9. Juni 2024 bestimmt.
Links
Kontakt
- E-Mail: wahlen@issum.deTelefonnummer: 0 28 35 / 10 78
- Sarah Ingenpaß
E-Mail: sarah.ingenpass@issum.de
Telefonnummer: 0 28 35 / 10 78