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Landratswahl

Die bei der Kommunalwahl 2020 gewählte Landrätin des Kreises Kleve, Frau Silke Gorißen, wurde mit Übergabe der Ernennungsurkunde am 29.06.2022 zur Ministerin des Landeskabinettes des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt. Eine Neuwahl für das Amt des Landrates/der Landrätin ist daher notwendig.

Es werden daher die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, am Sonntag, den 27.11.2022 die Nachfolgerin/den Nachfolger für das Amt der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten des Kreises Kleve zu bestimmen.

Die Ergebnisse im gesamten Kreis Kleve nach der Auszählung finden Sie hier: Ergebnisse Kreis Kleve 
Die Ergebnisse aus Issum finden Sie hier: Ergebnisse Issum

Da keiner der Bewerberinnen/Bewerber mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten hat, kommt es am Sonntag, den 11.12.2022 zu einer Stichwahl

Die Ergebnisse der Stichwahl in Issum: Ergebnisse Issum

Die Ergebnisse der Stichwahl im Kreis Kleve: Ergebnisse Kreis Kleve

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  1. Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in ist,
  2. das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 11.11.2022 im Wahlgebiet (Kreis Kleve) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Der 42. Tag vor der Wahl ist der 16.10.2022. In das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl, also bis zum 11.11.2022 zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.

Wähler, welche keinen Wahlschein haben, können nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Der Bürgermeister macht spätestens am 03.11.2022 öffentlich bekannt, wo und während welcher Zeit an den Tagen vom 07.11.2022 bis 11.11.2022 die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme für alle Wahlberechtigten bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo Wahlscheine beantragt werden können und wie durch Briefwahl gewählt wird.

Spätestens am 06.11.2022 erhalten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Später angemeldete Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung unverzüglich nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Sofern keine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist, kann bis zum 06.11.2022 ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden; danach ist innerhalb der Einsichtsfrist 07.11.2022 bis 11.11.2022 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis durch Einlegen eines Einspruchs möglich.