Inhalt

Open ReadSpeaker

Straßenbaubeiträge

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Straßenbaubeiträge ist das Kommunalabgabengesetz (KAG NW) und die "Satzung über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Issum".

Werden vorhandene Straßen, Wege und Plätze (sogenannte Erschließungsanlagen) erneuert oder verbessert, so sind wie bei den Erschließungsbeiträgen zur Deckung der Kosten Straßenbaubeiträge von den bevorteiligten Grundstücken zu erheben.

Die Höhe der von den Anliegern zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der Höhe des beitragsfähigen Ausbauaufwandes und der Verkehrsbedeutung der Straße (Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerzonen und andere).

Die von den Anliegern zu zahlenden Beiträge werden unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen Nutzung auf die Fläche der erschlossenen Grundstücke verteilt.