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Grundschulen

In der Gemeinde Issum gibt es zwei städtische Grundschulen: die St. Nikolaus-Schule auf der Weseler Straße 52 und die Brüder-Grimm-Schule auf der Neustraße 37.

Bei der Brüder-Grimm-Schule handelt es sich um eine Gemeinschaftsgrundschule und bei der St. Nikolaus-Schule um eine katholische Grundschule sowie eine Grundschule des gemeinsamen Lernens.

Wird ein Kind in Issum schulpflichtig, können sich die Eltern selbstständig aussuchen, welche der beiden Schulen für ihr Kind geeigneter ist und es an ebendieser anmelden.

Beide Schulen verfügen über eine offene Ganztagsschule.

Im Schuljahr 2021/2022 wurde erstmalig ein verlässlicher Halbtags für die Schüler an beiden Schulen angeboten und in der St. Nikolaus-Schule auch tatsächlich eingeführt.

Aufgrund fehlender Anmeldezahlen konnte der verlässliche Halbtag an der Brüder-Grimm-Schule noch nicht eingeführt werden.

Im Schuljahr 2022/2023 können die Kinder an beiden Schulen für den verlässlichen Halbtag angemeldet werden.

Weitere Informationen über die beiden Grundschulen finden Sie auf den Internetseiten der Brüder-Grimm-Schule und der St. Nikolaus-Schule.

Schülerbeförderung

Wohnt ein Kind mehr als 2 km von der Grundschule entfernt oder hat einen „gefährlichen Schulweg“, ist die Gemeinde Issum dafür zuständig, die Kosten für den Schulweg zu übernehmen.

Ab dem Schuljahr 2023/2024 erfolgt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der beiden Grundschulen als „Linienverkehr“ auf den Ortsbuslinien SL 20 bis SL 22. Aus diesem Grund löst das „SchokoTicket“ die bisherige Schülerjahreskarte für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler der beiden Grundschulen der Gemeinde Issum ab. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Die Schülerinnen und Schüler der beiden Grundschulen, die keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, können das Ticket zum Preis von derzeit 39,40 € monatlich erwerben.

Ist keine Bushaltestelle in der Nähe und das Kind muss von den Erziehungsberechtigten zur Schule gebracht werden, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu stellen. Solche Anträge müssen jeweils zur Mitte und zum Ende des Kalenderjahres bei der Gemeinde Issum eingereicht werden. In diesem Fall besteht für das Kind kein Anspruch mehr auf das SchokoTicket.

Die neuen Buslinien:

Wenn Ihr Kind bereits im vergangenen Schuljahr mit dem Bus gefahren ist, ändert sich für Sie nichts. Der Bus fährt weiterhin auf der gleichen Strecke und ist lediglich mit der neuen Linienbezeichnung gekennzeichnet.

Die Fahrpläne werden in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht.