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Bürger- und Volksbegehren

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc.) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt. Auf Landes- bzw. Bundesebene wird dieses Verfahren als Volksbegehren bezeichnet.

Bürgerentscheid am 26.02.2023

Am Sonntag, 26. Februar 2023, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr fand in der Gemeinde Issum ein Bürgerentscheid statt.

Die Abstimmungsfrage lautete:

„Soll der Ratsbeschluss vom 14.06.2022 (Schülerverkehr ÖPNV nach § 42 PBefG) aufgehoben werden und der bisherige freigestellte Schülerverkehr auch weiterhin ab dem Jahr 2023/2024 durchgeführt werden?“

Für die Abstimmung ist das Gebiet der Gemeinde Issum in 6 Stimmbezirke eingeteilt worden, in welchen jeweils ein Abstimmungsraum eingerichtet wurde.

Jede/r Berechtigte erhielt in der Zeit von Ende Januar bis 5. Februar 2023 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Diese enthielt Informationen zum Hintergrund des Bürgerentscheides und dem Ablauf der Abstimmung. Alternativ zum Abstimmen am 26.02.2023 im Abstimmungslokal bestand auch die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Brief.

  • In dem unten aufgeführten Abstimmungsheft/ Informationsblatt finden Sie genauere Informationen zum Bürgerentscheid in Issum.

Hier finden Sie das Ergebnis.