Nach jüdischer Vorstellung ist das Recht des Toten auf seine Grabstelle immerwährend. Ein jüdischer Friedhof darf daher nicht eingeebnet oder aufgehoben werden. Trotzdem sind viele jüdische Friedhöfe in der Vergangenheit zerstört worden. Vielerorts aber sind sie noch erhalten. Hier galt meist, dass die "Ruhestatt der Toten der einzige lebendige Zeuge ist", der an die jüdische Gemeinde erinnert.
Der 1838 angelegte jüdische Friedhof von Issum liegt zwei Kilometer nordöstlich des Gemeindezentrums am Südhang der Bönningardt. Vermutlich wurden hier auch Gelderner Juden beigesetzt, bis diese 1866 einen eigenen Friedhof bekamen. Das 1764 qm große Grundstück war immer Eigentum der kommunalen Gemeinde und wird auch heute von dieser gepflegt. Die Grabsteine auf diesem inzwischen "geschlossenen" Friedhof - die letzte Beisetzung fand 1931 statt - sind in den letzten Jahren stark verwittert. Bilder in den Räumen des Schulhauses geben den besseren Zustand der Steine in früheren Jahren wieder.
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