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Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe

Gemäß § 2 des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wird mit den auszubildenden Gärtnern vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen.

Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen über den Ausbildungsberuf der/des Fachangestellten für Bäderbetriebe.

Auch auf der Seite der Bezirksregierung finden Sie einige Informationen. Klicken Sie hier.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer zum staatlich anerkannten Fachangestellten für Bäderbetriebe beträgt 3 Jahre. Die Ausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem:

 01.03.2024:                                         

  • im 1. Ausbildungsjahr =     1.218,26 €   
  • im 2. Ausbildungsjahr =     1.268,20 €   
  • im 3. Ausbildungsjahr =     1.314,02 €  

Ausbildungsstätten

Betriebliche (praktische) Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet vom Frühjahr bis in den Herbst hinein im Spassbad Hexenland statt. In den Wintermonaten wird die Ausbildung bei Kooperationensbädern weitergeführt.

Franz Jürgens Berufskolleg Düsseldorf

Der Unterricht findet an einem oder zwei Berufsschultagen in der Woche statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten bis zu acht Unterrichtsstunden pro Tag. Hier werden insbesondere berufliche und allgemeine Kenntnisse über den Ausbildungsberuf gelehrt

Inhalt der Ausbildung

Eine Ausfertigung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur / zum Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Nordrhein-Westfalen und des Ausbildungsrahmenplanes erhalten Sie beim Personalbüro, Zimmer 101.

Arbeitsgebiet:

Fachangestellte für Bäderbetriebe arbeiten in Schwimm- und Freizeitbädern. Ihr Arbeitsgebiet umfasst hauptsächlich die Organisation und Beaufsichtigung des Badebetriebes, die Besucherbetreuung, das Erteilen von Schwimmunterricht, die Steuerung und Kontrolle technischer Abläufe sowie Verwaltungsarbeiten im Bad.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung folgende Aufgaben ausführen:


1. in höchstens 12 Minuten 400 Meter Schwimmen, davon 50 Meter Kraulschwimmen, 50 Meter Brust- schwimmen, 100 Meter Freistilschwimmen und 200 Meter Schwimmen in Rückenlage mit Brustbein- schlag ohne Armtätigkeit
2. in höchstens 1 Minute und 30 Sekunden 50 Meter Transportschwimmen, Schieben oder ziehen, beide Personen bekleidet,
3. 3 Minuten lang eine Herz-Lungen-Wiederbelebung an einem Übungsphantom,
4. in höchstens 1 Minute und 35 Sekunden 100 Meter Zeitschwimmen,
5. Streckentauchen über eine Distanz von mindestens 30 Metern,
6. Kopfsprung aus 3 Metern Höhe.

Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten bearbeiten:

1. Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Arbeitshygiene und Umweltschutz,
2. berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen. Einsatz von Werkstoffen und Werkzeugen,
3. Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, Beaufsichtigung des Badebetriebes,
4. Betreuen von Besuchern

Abschlussprüfung

Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse aus dem Ausbildungsbetrieb, sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung folgende Prüfungsfächer ausführen:

1.im Prüfungsfach Retten und Erstversorgung:
  • in insgesamt höchstens 10 Minuten Durchführen einer praxisnahen Rettungsübung mit Startsprung in Kleidung vom Beckenrand, Anschwimmen, Aufnahmen einer erwachsenen Person aus 3 bis 5 Metern Tiefe. Ausführen von Befreiungsgriffen, Abschleppen, Anlandbringen und Maßnahmen der Erstver- sorgung,
  • in höchstens 8 Minuten 300 Meter Kleiderschwimmen mit anschließendem Entkleiden,
  • 5 Minuten lang eine Herz-Lungen-Wiederbelebung an einem Übungsphantom,
  • in höchstens 2 Minuten 50 Meter Abschleppen, beide Personen bekleidet, davon die ersten 25 Meter mit Kopf- oder Achselgriff und die letzten 25 Meter mit Fesselschleppgriff;

2.im Prüfungsfach Schwimmen, in insgesamt 10 Minuten:
  • Streckentauchen über eine Distanz von mindestens 35    Metern,
  • Ausführen einer Wettkampftechnik einschließlich Start und Wende über eine Strecke von 50 Metern,
  • 100 Meter Zeitschwimmen in einer Höchstzelt von 1 Minute und 30 Sekunden,
  • Kopfsprung aus 3 Metern Höhe;

3.im Prüfungsfach Besucherbetreuung und Schwimmunterricht in Insgesamt 90 Minuten:
  • Vorbereiten und Durchführen einer Schwimmunterrichtseinheit,
  • Durchführen eines vorgegebenen Spiel- oder Sportarrangements

Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung:

1. im Prüfungsfach Retten, Erstversorgung und Schwimmen:

In insgesamt 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten.

2. im Prüfungsfach Badebetrieb:

in 120 Minuten praxisbezogene Aufgaben oder Fälle u.a. aus den Gebieten: Sicherheit und Gesundheit, Betreuung von Badegästen etc.

3. im Prüfungsfach Bädertechnik:

in 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben oder Fälle u.a. aus den Gebieten: Umweltschutz und Hygiene, Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablauf

4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:

in 40 Minuten praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten: allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der praktischen Prüfung im Prüfungsfach Retten und Erstversorgung für jede Prüfungsaufgabe und in der schriftlichen Prüfung in mindestens zwei der in Absatz 4 genannten Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.

Abschlussprämie:

Nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes erhalten Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im Falle der erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfung eine Abschlussprämie als Einmalzahlung i. H. v. 400,00 €.

Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis:

Die Gemeinde Issum bildet in der Regel „über Bedarf“ aus. D. h., zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses kann noch keine konkrete Aussage dazu gemacht werden, ob die Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung in ein befristetes oder unbefristetes Teil- oder Vollzeitbeschäftigungsverhältnis übernommen werden.

Rechte und Pflichten des Auszubildenden:

Der Auszubildende muss sich während seiner Ausbildung an gewisse Pflichten halten, genießt auf der anderen Seite aber auch bestimmte Rechte.

Zur weiteren Erläuterung kann man sich die jeweiligen Paragraphen des Berufsbildungsgesetzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes und dem Tarifvertrag für Auszubildende ansehen.

Rechte                                                                    
  • Recht auf Ausbildung
  • Freistellung zur Berufsschule
  • Benennung weisungsberechtigter Personen
  • Recht auf Beaufsichtigung
  • Recht auf Kontrolle der Berichtshefte
  • Recht auf Bereitstellung von Arbeitsmitteln
  • Recht auf Vergütung
  • Recht auf Urlaub
  • Recht auf Zeugnis
Pflichten                                                                
  • Lern- und Berufsschulpflicht
  • Weisungsgebundenheit
  • Einhaltung der Betriebsordnung
  • Berichtsheftführung
  • Pflegliche Behandlung der zur
  • Verfügung gestellten Arbeitsmittel
  • Benachrichtigungspflicht bei Krankheit
  • Erholungspflicht
  • Sorgfältige Ausführung
  • Ärztliche Untersuchungen
  • Verschwiegenheits- und Treuepflicht