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Verlässlicher Halbtag

Die verlässliche Halbtagsschule, auch „Schule von acht bis eins“ genannt, ist eine freiwillige Betreuungsmaßnahme bis 13 Uhr.

Der verlässliche Halbtag (VHT) wurde mit dem Schuljahr 2021/2022 erstmalig in den Grundschulen angeboten. Aufgrund fehlender Anmeldungen konnte er in diesem Schuljahr allerdings lediglich in der St. Nikolaus-Schule eingeführt werden. Im Schuljahr 2022/2023 können die Kinder an beiden Schulen für den verlässlichen Halbtag angemeldet werden.

Kooperationspartner des verlässlichen Halbtags ist jeweils der Förderverein der Schule.

Zur Nutzung des verlässlichen Halbtags erhebt die Gemeinde Issum Elternbeiträge aufgrund der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Teilnahme an der „Schule von acht bis eins“ – verlässlicher Halbtag – im Primarbereich.

Damit ein Kind an der Betreuungsmaßnahme des verlässlichen Halbtags teilnehmen kann, muss sowohl bei dem verlässlichen Halbtag der Grundschule, als auch bei der Gemeinde Issum ein Antrag auf Anmeldung gestellt werden.

Zur Anmeldung bei der Gemeinde Issum müssen die Anmeldeformulare (der Antrag auf Anmeldung zum VHT) ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Gemeinde Issum eingereicht werden. Aufgrund von räumlichen sowie personellen Engpässen sind die zu vergebenen Plätze im verlässlichen Halbtag aktuell lediglich auf eine Gruppe begrenzt. Außerdem kann eine Gruppe im verlässlichen Halbtag nur zustande kommen, wenn hierzu genügend Anmeldungen vorliegen.  Über den Antrag wird unter Berücksichtigung von festgelegten Auswahlkriterien entschieden. Über die tatsächliche Aufnahme erfolgt eine gesonderte Mitteilung. Mit Hilfe der Einkommensnachweise wird dann ein angemessener monatlicher Elternbeitrag errechnet.

Informationen zur Anmeldung an den Schulen erhalten Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule.