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Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

Gemäß § 2 des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wird mit den auszubildenden Verwaltungsfachangestellten vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen.

Hier finden Sie einige Informationen über den Ausbildungsberuf der/ des Verwaltungsfachangestellten:

 

Ausbildungsdauer

Der Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Die Ausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem
 
 01.04.2021:                                         

  • im 1. Ausbildungsjahr =     1.043,26 €     
  • im 2. Ausbildungsjahr =     1.093,20 €   
  • im 3. Ausbildungsjahr =     1.139,02 €   

01.04.2022:

  • im 1. Ausbildungsjahr =     1.068,26 €        
  • im 2. Ausbildungsjahr =     1.118,20 €
  • im 3. Ausbildungsjahr =     1.164,02 €

Ausbildungsstätten

Betriebliche (praktische) Ausbildung

Die praktische Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten der Gemeinde Issum findet in der Gemeindeverwaltung statt. Während der praktischen Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden alle Fachbereiche der Ausbildungsbehörde. Derzeit wechselt jeder Auszubildende alle 6 Monate in einen anderen Fachbereich.

Berufsschule Berufskolleg Geldern

Der Unterricht findet an einem oder zwei Berufsschultagen in der Woche statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten bis zu acht Unterrichtsstunden pro Tag. Hier werden insbesondere berufliche und allgemeine Kenntnisse über den Ausbildungsberuf der/des Verwaltungsfachangestellten vermittelt.

Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Ein weiteres Ziel ist die berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln. An der Berufsschule wird von Berufsschullehrern, die sich im Verwaltungsbereich spezialisiert haben, unterrichtet.

Dienstbegleitende Unterweisung im StudienInstitut NiederrheiN (S.I.N.N), Krefeld

Zur Ergänzung und Vertiefung insbesondere der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen ist für diese Fachrichtung eine dienstbegleitende Unterweisung vorgeschrieben. Diese findet im Studieninstitut Niederrhein in Krefeld statt. Die in der Ausbildungsverordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.

Die Dozenten, die am Studieninstitut unterrichten, haben jahrelange praktische Erfahrungen, da sie selbst noch in der Verwaltung tätig sind, und täglich mit den Aufgaben eines Verwaltungsfachangestellten konfrontiert werden. Ein bis zweimal wöchentlich findet der Unterricht statt, der bis zu sechs Stunden dauert.

Inhalt der Ausbildung

Eine Ausfertigung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur / zum Verwaltungsfachangestellten im Land Nordrhein-Westfalen und des Ausbildungsrahmenplanes erhalten Sie beim Personalbüro, Zimmer 101.

Arbeitsgebiet

Zu ihren Aufgabengebieten gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Finanzwesen, Personalwesen und Organisation. Sie sind Ansprechpartner für Organisationen und Rat suchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird etwa in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Gegenstand dieser Prüfung sind praxisbezogene Fälle oder Aufgaben aus folgenden Prüfungsgebieten:

  • Haushaltswesen und Beschaffung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Moderne Organisation der Kommunalverwaltung

Die Prüfung dauert insgesamt 3 Stunden und erstreckt sich inhaltlich auf die bis zu diesem Zeitpunkt vermittelten Lerninhalte.

 

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan – gemeinsam und fachspezifisch – aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsbildung relevant ist.

Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung hat der Prüfling vier Arbeiten in folgenden Prüfungsbereichen abzulegen:

1.    Prüfungsbereich:   Verwaltungsbetriebswirtschaft
2.    Prüfungsbereich:   Personalwesen
3.    Prüfungsbereich:   Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
4.    Prüfungsbereich:   Wirtschafts- und Sozialkunde
5.    Prüfungsbereich:   Fallbezogene Rechtsanwendung

An Stelle der bisherigen mündlichen Prüfung sieht die Ausbildungsverordnung jetzt eine praktische Prüfung vor
Die Abschlussprüfung kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zwei Mal wiederholt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, Prüflinge auf Antrag in denjenigen Fächern von der Prüfung zu befreien, in denen sie mindestens ausreichende Leistungen in einer vorangegangenen Abschlussprüfung erbracht haben.

 

Abschlussprämie

Nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes erhalten Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im Falle der erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfung eine Abschlussprämie als Einmalzahlung i. H. v. 400,00 €.

Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis

Die Gemeinde Issum bildet in der Regel „über Bedarf“ aus. D. h., zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses kann noch keine konkrete Aussage dazu gemacht werden, ob die Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung in ein befristetes oder unbefristetes Teil- oder Vollzeitbeschäftigungsverhältnis übernommen werden.

 

Weiterbildung

Die abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ermöglicht es den Beschäftigten, Arbeitsstellen bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD zu besetzen. Für Arbeitsstellen ab Entgeltgruppe 9b ist der erfolgreich abgeschlossene Verwaltungslehrgang II zum Erwerb der Qualifikation „Verwaltungsfachwirt/in“ erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen, die beim Personalbüro erfragt werden können, ermöglicht es die Gemeinde Issum ihren Beschäftigten, an dem Verwaltungslehrgang II teilzunehmen. Die Teilnahme wird i. d. R. für den außerdienstlichen Lehrgang ermöglicht, der freitagnachmittags und samstags stattfindet.

Der Ausbildungsvertreter / die Ausbildungsvertreterin

Nach dem Berufsbildungsgesetz obliegt es den Aufsichtsbehörden, die Durchführung der Berufsbildung für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte(r)“ zu überwachen. Der Landrat in Kleve hat Frau Heike Hendricks, Kreishaus Kleve, Nassauer Allee 15 – 23, Fachbereich Zentrale Verwaltung, Abteilung Personal, Telefon 02821/85-258, als Ausbildungsberaterin bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Ausbildung zu überwachen und durch die Beratung der Auszubildenden die Berufsausbildung zu fördern. In Fragen der Berufsausbildung können Sie die fachliche Beratung durch die Ausbildungsleiterin jederzeit in Anspruch nehmen.

 

Rechte und Pflichten des Auszubildenden

Der Auszubildende muss sich während seiner Ausbildung an gewisse Pflichten halten, genießt auf der anderen Seite aber auch bestimmte Rechte.

Zur weiteren Erläuterung kann man sich die jeweiligen Paragraphen des Berufsbildungsgesetzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes und dem Tarifvertrag für Auszubildende ansehen.

Rechte                                                                     

  • Recht auf Ausbildung
  • Freistellung zur Berufsschule
  • Benennung weisungsberechtigter Personen
  • Recht auf Beaufsichtigung
  • Recht auf Kontrolle der Berichtshefte
  • Recht auf Bereitstellung von Arbeitsmitteln
  • Recht auf Vergütung
  • Recht auf Urlaub
  • Recht auf Zeugnis

Pflichten                                                                 

  • Lern- und Berufsschulpflicht
  • Weisungsgebundenheit
  • Einhaltung der Betriebsordnung
  • Berichtsheftführung
  • Pflegliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
  • Benachrichtigungspflicht bei Krankheit
  • Erholungspflicht
  • Sorgfältige Ausführung
  • Ärztliche Untersuchungen
  • Verschwiegenheits- und Treuepflicht