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Wohngeld

Neuerungen zum Wohngeldantrag - Portal Gemeinsam Online

Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.

Online-Dienste (gemeinsamonline.de)

Aktuelle Informationen zur Wohngeldneugestaltung 2023

Ab Jahresbeginn 2023 wurde das Wohngeld neugestaltet. Die Bürgerinnen und Bürger sollen angesichts gestiegener Energiekosten entlastet und unterstützt werden.

Das Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringeren Einkommen, die die aktuellen Preissteigerungen besonders hart treffen. Es ist jedoch absehbar, dass es zu Verzögerungen kommen wird, da sowohl die Gewinnung neuer Mitarbeitender als auch deren Einarbeitung mehr Vorlauf benötigen. Die Prüfung von Wohngeldanträgen erfordert fundierte Fachkenntnisse. Ziel ist es vor allem, mögliche Nachteile für Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Es erfolgt nach Bearbeitung der Anträge, bei Vorliegen der Voraussetzungen, eine rückwirkende Nachzahlung!!

Es wird darum gebeten von telefonischen Anfragen abzusehen, da die Mitarbeiterinnen diese aufgrund der Vielzahl von Anrufen, nicht abarbeiten können.

Wohngeldanträge können Sie per Mail anfordern und einreichen unter: wohngeldstelle@issum.de

Anfragen richten Sie bitte ebenfalls unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an dieses Postfach. Sie werden dann von den Mitarbeiterinnen kontaktiert.

Anträge liegen ebenfalls in der Zentrale der Gemeindeverwaltung für Sie zur Mitnahme bereit. Zusätzlich werden u. a. folgende Unterlagen benötigt.

  • Verdienstbescheinigung mit den Einkünften der letzten 12 Monate (auch aus geringfügiger Beschäftigung) einschl. Arbeitsvertrag
  • letzter Einkommenssteuerbescheid
  • Bescheide über Arbeitslosengeld
  • Bescheide über Unterhaltsgeld
  • Einnahmen aus Kapitaleinkünften (z.B. Sparbücher, Zinsen, Aktien etc.)
  • Nachweis über den Bezug von Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Erziehungsgeld, Krankengeld, Übergangsgeld
  • Rentenbescheid
  • Policen über die Entrichtung von Beiträgen zur Kranken- und / oder Lebensversicherungen mit dem letzten Zahlungsbeleg
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung
  • Nachweis über Höhe der Heizkosten
  • Kopie des Personalausweises und der EC-Karte

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Wohngeld ist abhängig von

  • der Höhe des Einkommens
  • der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der monatlichen Miete oder der monatlich aufzubringenden Belastung (bei Eigentümern)

Zur Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens sind die unten genannten Unterlagen vorzulegen. Die zu zahlende Miete oder die aufzubringende Belastung sind durch Mietvertrag und Mietbescheinigung, oder durch Bescheinigungen der Darlehensgeber und entsprechende Zahlbelege nachzuweisen.

Die entsprechenden Anträge und Formulare sind bei der Gemeinde Issum erhältlich.

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Ministerium für Bauen und Verkehr NRW. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen weitere auf der Seite des Ministeriums ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.

Zweiter Heizkostenzuschuss

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.

Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

(englisch) Second Heating Cost Subsidy

Housing benefit recipients get a further heating allowance in response to rapidly rising energy prices. The requirement for heating cost subsidy recipients ist hat they received housing benefit for at least one month between September and December 2022. The heating cost subsidy is graded according to the size of the household:

  • for one person 415 euros
  • for two people 540 euros
  • for each additional person 100 euros.

In Northrhine Westfalia the lump sum is expected to be paid out at the end of January. All those entitled will receive the heating cost subsidy automatically, so a separate application will not be necessary.

(türkisch) ısıtma ödeneği

Konut yardımı alanlar, enerji maliyetlerindeki keskin artışı telafi etmek için ek bir ısıtma gideri sübvansiyonu alırlar.

Isınma yardımı, Eylül - Aralık 2022 aylarının en az birinde konut yardımı alan tüm konut yardımı alıcılarına ödenecektir. Isınma yardımı hanedeki kişi sayısına göre derecelendirilir ve tek kişilik haneler için 415 avro, iki kişi için 540 avro tutarındadır. Her ilave kişi için 100 Euro eklenir.

Kuzey Ren-Vestfalya'da tek seferlik ödemenin 2023 Ocak ayının sonunda ödenmesi bekleniyor. Başvuruya gerek yoktur, ısınma gideri desteği devlet tarafından hak sahibine otomatik olarak ödenir.

Wohngeldreform 2023

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

(englisch) Housing Benefit Reform 2023

The housing benefit reform will come into force at the 1st of January 2023. Owing to this reform the number of people entitled to housing benefit will increase considerably.

Unfortunately housing benefit recipients will have to wait for their claims to be processed due to an expected rush of applications, because local autorities will have to manage this large number with the existing staff. Citizens will not lose their claim, because housing benefit is calculated retrospectively from receipt of the application.

From mid-Dezember onwards you can estimate how much housing benefit you will receive by filling out a housing benefit calculator (www.wohngeldrechner.nrw.de), then you can submit your application.

(türkisch) konut yardımı reformu

1 Ocak 2023'te, konut yardımı reformu 2023 yürürlüğe girecek ve önemli ölçüde daha fazla insanın konut yardımı talep etmesine olanak tanıyacak.

Bununla birlikte, konut yardımı yetkilileri, mevcut personel ile gelen çok sayıda yeni başvuruyla ilgilenmek zorunda olduğundan, daha uzun işlem süreleri beklenebilir. Konut yardımı başvurunun alındığı tarihten itibaren geriye dönük olarak hesaplandığından, vatandaşlar hiçbir hak kaybına uğramaz.

Aralık ayının ortasından itibaren, konut yardımı hakkınız olan miktarı hesaplamak için eyaletin konut yardımı hesaplayıcısı www.wohngeldrechner.nrw.de'yi kullanabilir ve ardından konut yardımı başvurusunda bulunabilirsiniz.

Kontakt

Buchstaben A - O:
Annalena Janßen
Telefonnummer: 0 28 35/ 10-83
E-Mail: annalena.janssen@issum.de
Buchstaben P - Z:
Nadine Szczepanski-Anskohl
Telefonnummer: 0 28 35 / 10 20
E-Mail: nadine.szczepanski-anskohl@issum.de

Erforderliche Unterlagen

  • Verdienstbescheinigung mit den Einkünften der letzten 12 Monate (auch aus geringfügiger Beschäftigung)
  • letzter Einkommenssteuerbescheid
  • Bescheide über Arbeitslosengeld
  • Bescheide über Unterhaltsgeld
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Nachweis über den Bezug von Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Erziehungsgeld, Krankengeld, Übergangsgeld
  • Rentenbescheid
  • Policen über die Entrichtung von Beiträgen zur Kranken- und / oder Lebensversicherungen mit dem letzten Zahlungsbeleg