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Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe nach § 55 GewO betreibt der, der außerhalb seiner Betriebsstätte oder ohne eine solche zu haben, ohne vorherige Bestellung Waren oder Leistungen anbietet. Zur Betreibung eines Reisegewerbes ist der Besitz einer Reisegewerbekarte von Nöten.

Kosten

  • Reisegewerbekarte (je nach Aufwand): 50,00 € bis 500,00 €

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Zwei aktuelle Passbilder
  • Gesundheitszeugnis (nur für den Verkauf von Lebensmitteln nötig)