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Rattenbekämpfung / Schädlingsbekämpfung

Ratten sind scheue, vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere. Ursprünglich bevorzugten sie feuchte Lebensräume wie z.B. Uferböschungen oder die Kanalisation. Heutzutage haben sich Ratten aufgrund der großen und leicht zugänglichen Nahrungsquellen ebenfalls in Wohngebieten, Parks und Grünanlagen ausgebreitet. 

Hinweise auf einen Rattenbefall können unter anderem Löcher, Rattenkot, Nageschäden, Gangsysteme und das Auftreten von mehreren Ratten insbesondere tagsüber sein.

Vorbeugende Maßnahmen gegen einen Rattenbefall
  • Entsorgen Sie Essensreste nicht in der Toilette oder auf einem offenen Kompost 
  • Verschließen Sie Lebensmittel für Haustiere 
  • Sorgen Sie für Hygiene und Ordnung, um den Tieren keine Verstecke zu bieten
  • Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tieren, da Ratten von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten profitieren
Wie verhalte ich mich, wenn ich den Ratten begegne?
  • Halten Sie Abstand und versuchen Sie, die Ratten nicht zu bedrängen, denn die Tiere könnten aggressiv reagieren 
  • Ratten sind Wildtiere, also lassen Sie sie am besten in der Wildnis
Rattensichtung auf privaten Grundstücken

Zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Leiten Sie schnellstmöglich die Rattenbekämpfung durch einen geprüften Schädlingsbekämpfer ein. Geeignete Fachfirmen finden Sie zum Beispiel beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V. Als Mieter wenden Sie sich bitte an den Eigentümer oder Vermieter. Bei Bedarf empfiehlt es sich mit den unmittelbaren Nachbarn zusammenzuschließen, da Ratten keine Grundstücksgrenzen kennen.

Rattensichtung auf gemeindlichen Grundstücken

Sollten Sie einen Rattenbefall auf gemeindlichen Flächen sichten, können Sie die Gemeinde diesbezüglich informieren. Meldungen können über das nachstehende Formular, per Mail oder auch telefonisch mitgeteilt werden. Je nach betroffenem Grundstück wird die zuständige Stelle informiert.

Benötigte Formulare

Verantwortlichkeit