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Obdachlosigkeit

Für obdachlose Personen und Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, gibt es vielfältige Hilfsangebote. Sie sollten sich daher so schnell wie möglich mit ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Hier können, je nach Lage des Falles, verschiedene Hilfen angeboten werden. Zum Beispiel ist die Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, eine vorübergehende Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung oder auch die vorläufige Unterbringung in einer kommunalen Unterkunft möglich.

Entsprechendes gilt auch, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, zum Beispiel eines Wohnungsbrandes, bereits obdachlos geworden sind.

Unabhängig von der Unterstützung der Gemeinde Issum sollten Sie jedoch alles in Ihren Kräften stehende unternehmen, um eine Obdachlosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen beziehungsweise eine eingetretene Wohnungslosigkeit schnellstmöglich wieder zu beseitigen. Eine ausführliche Beratung können Sie auch bei der Wohnungslosenhilfe der Diakonie in Geldern erhalten.

Für die Unterbringung in einer gemeindlichen Unterkunft fallen Benutzungsgebühren an.