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Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft

Der Bürgerservice der Gemeinde Issum darf Auskunft über

  • Vor- und Familienname
  • akademischer Grad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde Issum an jedermann erteilen. Es sei denn, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre besteht.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit jemand bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches beziehungsweise berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen zusätzlich zu der einfachen Melderegisterauskunft auch folgende Daten eines einzelnen, bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:

  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • gesetzliche Vertreter
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • Sterbetag und -ort

Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger.

Melderegisterauskunft online

Das am 01.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt einfache Melderegisterauskünfte über das Internet (§ 49 BMG).
Es besteht somit die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online abzurufen. Hierfür steht das Portal ZEMA (www.zemaonline.de) zur Verfügung.
Die Nutzung dieses Systems bietet für Sie folgende Vorteile:

  • Wegfall des Aufwandes für schriftliche Anfragen
  • Wegfall der Porto- oder Telefonkosten für die Übermittlung
  • Wegfall der Wartezeiten für die Beantwortung

Unterlagen

Um die erbetene Auskunft erteilen zu können werden folgende Angaben benötigt:

  • Vor- und Familienname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
  • Erklärung zum Zweck der Auskunft

Kosten

  • einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
  • Auskunftserteilung verbunden mit einem größeren Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft): 15,00 € bis 50,00 €
  • Auskunftserteilung verbunden mit örtlichen Ermittlungen: 40,00 € bis 100,00 €