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Kampfmittel

Überarbeitung

Der Inhalt dieser Seite wird aufgrund einer geänderten Rechtslage aktuell überarbeitet. Die Onlineanträge wurden daher entfernt, bis die Überarbeitung abgeschlossen ist. Für Anfragen und Anträge wenden Sie sich bitte an die unten genannten E-Mail-Adressen.

Die Kampfmittelbeseitigung als Teil der Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem für das Gemeindegebiet zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wahrgenommen.

Kampfmittelfund

Auch heute werden noch bei Feld- oder Bauarbeiten immer wieder Bomben, Granaten, Munition oder Munitionsteile (sogenannte "Kampfmittel") gefunden.

Sollten Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, so halten Sie Abstand und informieren Sie sofort die Polizei oder das Ordnungsamt. Sorgen Sie dafür, dass keine anderen Personen sich in unmittelbarer Umgebung der Fundstelle aufhalten.

Weitere notwendige Maßnahmen werden dann unverzüglich durch das Ordnungsamt eingeleitet.

Außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschaftsdienst für Aufgaben der Gefahrenabwehr unter folgender Rufnummer erreichbar: 0173 / 2 66 84 00.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Issum.

Luftbildauswertung und Kampfmittelüberprüfung (in Überarbeitung)

Vor Beginn von Baumaßnahmen und Eingriffen in das Erdreich ist ein Antrag auf Luftbildauswertung bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Issum zu stellen. Der Antrag wird anschließend an den zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst weitergeleitet. Von dort findet eine Überprüfung der Fläche anhand von Luftbildern statt. Nach einigen Wochen erhält die Ordnungsbehörde das Ergebnis der Luftbildauswertung.

Die Luftbildauswertung hat technische Grenzen, daher ist es nicht möglich, alleine anhand der Luftbildauswertung Kampfmittel auszuschließen. Zur weiteren Überprüfung der Fläche kann ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei der Ordnungsbehörde gestellt werden. Dazu wird der entsprechende Vordruck mit der Bestätigung der Leitungsfreiheit und einer formlosen Betretungserlaubnis benötigt. Der Antrag wird durch die Ordnungsbehörde an den Kampfmittelbeseitigungsdienst übermittelt. Nach der Überprüfung erhält die Ordnungsbehörde die entsprechende Auswertung, die im Anschluss dem Antragsteller weitergeleitet wird.

Bei Verdachtsflächen werden die erforderlichen Maßnahmen anschließend durch die Ordnungsbehörde und den Kampfmittelbeseitigungsdienst koordiniert.

Verantwortlichkeit