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Jugendschutz

Stellung beziehen und sich einmischen

„Stellung beziehen und sich einmischen" ist ein Langzeitprojekt zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange des Jugendschutzes. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verfolgen das Ziel, Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Gefahren und negativen Einflüssen zu bewahren.

Es gibt viele Beispiele die belegen, dass das Jugendschutzgesetz mit seinen Bestimmungen in der Realität oftmals nicht mehr getragen wird. Einige Erwachsene billigen, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit rauchen, unter 16 beziehungsweise 18 Jahren Alkohol konsumieren und bestehende Altersgrenzen nicht mehr einhalten (z. B. beim Discobesuch oder bei Filmen). Andere resignieren und schauen weg, anstatt sich mit Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen.
Dabei lernen Kinder und Jugendliche, dass sie bei Verstößen, in vielen Fällen nicht mehr mit Konsequenzen zu rechnen haben und Erwachsene ihre "eigenen Gesetze" nicht ernst nehmen.

Regeln und Grenzen sind wichtige Orientierungshilfen für Kinder und Jugendliche. Sie erleben Erwachsene, die ihre eigenen Regeln ernst nehmen und vertreten, als verlässlich und vertrauenswürdig. Vertrauen schaffen heißt also nicht, über Regeln und Grenzen hinweg zu schauen, sondern konsequent auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten.

Konsequentes Handeln bezieht sich nicht nur auf den eigenen Bereich sondern ist auch gesellschaftlich umzusetzen, das heißt auch der 12 Jahre alte Raucher auf der Straße sollte angesprochen werden.

„Stellung beziehen und sich einmischen" soll ermuntern, die Verantwortung aller Erwachsenen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu beschützen, auch wahrzunehmen. Das Projekt kann dabei ganz verschiedene Aktionen mit unterschiedlichen Adressaten umfassen.

In vielen anderen Städten und Gemeinden im Kreis Kleve ist das Projekt „Stellung beziehen und sich einmischen" mittlerweile eingerichtet und wird ortsbezogen umgesetzt.

Logo: Kein Alk an Kids
Entstehung von "Stellung beziehen" vor Ort in Issum
  • Bericht der Polizei zum Karneval in Issum in Jahr 2000:
    • 30 Kinder und Jugendliche wurden mit Alkohol angetroffen.
    • Von Karnevalswagen wurde von Erwachsenen Alkohol an unter 16-Jährige ausgeschenkt.
    • Bierdosen wurden als Wurfmaterial verwendet.
    • Es gab Sachbeschädigungs- und Körperverletzungsdelikte im Umfeld des Straßenkarnevals.
  • Das hauptamtliche Personal der Issumer Jugendheime beobachtete, dass
    • Jugendliche sich zunehmend exzessiv an den Wochenenden betrinken.
    • es scheinbar keine körperliche oder soziale Grenze für die Menge des Alkoholkonsums gibt.
    • es positiv besetzt ist, wenn man nicht mehr weiß, wie man nach Hause gekommen ist oder einen „Filmriss" hat.
    • Jugendliche sehr viel Geld für den Alkoholkonsum im Urlaub ausgeben.
  • Erste Studie der Jugendheime Issum und Sevelen zum Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Issum.
    • Befragt wurden 2000 gut ein Viertel der ortsansässigen Kinder und Jugendlichen im Alter von 11 - 20 Jahren um verlässliche Daten über die Lage vor Ort zu bekommen.

Die pädagogischen Fachkräfte, die Verwaltung, die Politik und die Polizei sahen Handlungsbedarf in Issum.

Die Bausteine/Aktionen des Projektes
  1. Regelmäßige Studien zum Suchtmittelkonsum bei Kindern und Jugendlichen
  2. "Kein Alk an Kids"
  3. Vermehrte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei
  4. Die Brief-Aktion zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze
  5. Die AG "Jugend"

Im Rahmen von "Stellung beziehen" hat die Gemeinde Issum eine Informationsbroschüre herausgegeben, die Sie auf dieser Seite herunterladen können.

1. Regelmäßige Studien zum Suchtmittelkonsum bei Kindern und Jugendlichen

Ende 2004 wurde die 2. Studie bei den Schülerinnen und Schülern der Käthe-Kollwitz-Hauptschule in Sevelen durchgeführt. Themenbereiche dieser Umfrage waren das Konsumverhalten in den Bereichen Alkohol, Nikotin und Cannabisprodukte.

Die 3. Studie wurde im Jahr 2010 durchgeführt. Diese Umfrage wurde neben dem Suchtmittelkonsum um die Themenbereiche Freizeitverhalten und Mediennutzung ergänzt.

Zielgruppe 2010: Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen seit 2010 auch Grundschüler der 3. und 4. Schuljahre

Ziele:

  • Die Daten dienen als Grundlage für die Fortführung und Weiterentwicklung des Projektes der Gemeinde Issum "Kein Alk an Kids/Stellung beziehen".
  • Im Vergleich mit Vorgängerstudien können Trends beim Suchtmittelkonsum ermittelt werden. Hieraus lassen sich Konsequenzen für die Präventionsarbeit ableiten.
  • Die konkreten Ergebnisse (auch im Bereich Freizeitverhalten und Mediennutzung) bieten Informationen zur zielgerichteten und vorbeugenden Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Die Daten bieten sich als gesicherte Basis für Informationsveranstaltungen an.

Vorgehen:

Die anonymen Fragebögen wurden von den Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Schulunterrichts ausgefüllt. 201 Grundschülerinnen und -schüler und 585 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 wurden befragt. Über 90 % der Issumer Kinder und Jugendlichen nahmen daran teil. Somit sind die Studien repräsentativ für die Gemeinde Issum.

Was leistet die Studie?

  • Stellt Teil der Lebenswelten von Issumer Kindern dar und macht deutlich, dass Issum nicht losgelöst ist von gesellschaftlichen Entwicklungen
  • Zeigt Interessen/Bedürfnisse von Kindern auf; dieses Wissen bietet Institutionen/Politik etc. eine Grundlage für ihr Handeln
  • Grundlage für die weitere Ausrichtung der Jugendarbeit und für bedarfsgerechte Angebote
  • Macht Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen deutlich für eine geschlechtsspezifische Förderung
  • Zeigt Entwicklungen im Bereich der Suchtmittel auf und bietet Infos zur zielgerichteten vorbeugenden Arbeit mit Kindern und Erwachsenen
  • Daten bieten Grundlage zur zielgerichteten Förderung von Medienkompetenz in Angeboten der Jugendheime/Schulen etc.
  • Zeigt den Bedarf an Elternarbeit auf, zum Beispiel in Form von Infoveranstaltungen

Konkrete Ergebnisse der Studien können auf dieser Seite heruntergeladen werden.

2. Kein Alk an Kids

Zielgruppe: Erwachsene

Ziele:

  • Alkoholkonsum von Jugendlichen in das Blickfeld rücken
  • Verantwortlichkeit und Zivilcourage der Erwachsenen stärken

Vorgehen:

  • Regelmäßige Informationsveranstaltungen für
    • Vereine
    • Eltern
    • Gewerbetreibende, die Alkohol verkaufen
  • Plakat- und Buttonaktion
    • „Wir machen mit: Kein Alkohol an Kinder und Jugendliche"
    • Verteilung bei allen Großveranstaltungen, Vereinsfesten, Volksfesten etc.

Ergebnisse:

  • Plakate und Buttons werden genutzt und die Einhaltung der Jugendschutzgesetze gewährleistet
  • Geschäfte gehen verantwortungsvoller mit der Abgabe von Alkohol um
  • Die Verantwortlichen für die Karnevalsumzüge tragen die Aktion mit.
3. Vermehrte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche

Ziele:

  • Durch höhere Kontrolldichte erleben Kinder und Jugendliche häufiger Konsequenzen bei Fehlverhalten
  • Verbessertes Wissen über informelle Treffs und deren Besucher
  • An Problempunkten frühzeitig positiv auf Jugendliche einwirken

Vorgehen:

  • Kontrollen bei Großveranstaltungen, Scheunenfeten, großen Vereinsfesten
  • Kontrollen an informellen Treffpunkten von Jugendlichen auch am Wochenende, in den Abendstunden u. in den Ferien
  • Seit April 2004 werden die partnerschaftlichen Kontrollen durch die mobile Jugendarbeit ergänzt.

Ergebnis:

  • Die Polizei hat in den letzten Jahren ein positives Resümee in Bezug auf Karneval in Issum gezogen
  • Jugendliche nehmen die höhere Kontrolldichte wahr und sind sich möglicher Konsequenzen bei Fehlverhalten bewusst.
  • Gegenseitiges Verständnis von Jugendlichen und Behördenmitarbeitern
4. Die Brief-Aktion zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze

Zielgruppe: Eltern

Ziele:

  • An die Verantwortlichkeit der Eltern appellieren
  • Über Freizeitverhalten/Fehlverhalten der Kinder informieren
  • Auseinandersetzung und Gespräche im Elternhaus anregen
  • Hilfestellung für Eltern

Vorgehen:

Die Briefe werden an Eltern verschickt wenn Kinder oder Jugendliche:

  • rauchen
  • unter 16 bzw. 18 Jahren Alkoholika konsumieren
  • Vandalismusdelikte/Gewaltdelikte begehen

Die Versendung von „Jugendschutzbriefen" ist in 3 Phasen gestaffelt:

  1. Auf das Verhalten des Kindes aufmerksam machen mit der Bitte, das Gespräch mit dem Kind zu suchen
  2. Information, dass sich das Verhalten des Kindes nicht geändert hat mit der erneuten Bitte, positiv auf das Verhalten des Kindes einzuwirken
  3. Eltern und Kind wird ein Beratungsgespräch mit einer der Jugendhilfe-Institutionen angeboten

Ergebnis:

  • Es wurden von 2001 bis August 2013 510 Briefe verschickt.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendheime, des ASD und der Fachstelle für Suchtprävention führten Gespräche mit Eltern und Jugendlichen durch.
  • Gespräche in den Familien wurden angeregt.
5. Die AG Jugend

Zielgruppe: Institutionen der Gemeinde, die an der Erziehung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind.

Ziele:

  • Vernetzung der beteiligten Institutionen und gegenseitige Unterstützung
  • Bündelung der Maßnahmen beim Ordnungsamt
  • Vandalismusdelikten/ Jugendschutzverletzungen begegnen durch:
    • Einheitliche erzieherische Maßnahmen
    • Gemeinsames, konsequentes Handeln

Vorgehen: Die Arbeitsgemeinschaft Jugend wird zu 3 - 4 Sitzungen pro Jahr durch das Ordnungsamt eingeladen.

  • beteiligte Institutionen:
    • ASD
    • Örtliche Polizei
    • Ordnungsamt
    • Vertreter der zwei Grund- und der Hauptschule
    • Sozialarbeiterin der Hauptschule
    • Jugendbegegnungsstätte Issum; Jugendheim Sevelen
    • Hausmeister der Schulen und Sporthallen
    • die Jugendrichterin des Amtsgerichts Geldern

Ergebnisse:

  • Beteiligung aller Institutionen an den Projekten im Rahmen der Aktion „Stellung beziehen", gemeinsame Durchführung
  • Erstellen eines Verwarngeldkataloges bei Verschmutzungen
  • Entwicklung von Konzepten in Bezug auf Elternarbeit
  • Generelles Rauch- und Alkoholverbot auf den Schulgeländen
  • Wahrnehmung des Hausrechts zur Erteilung von Hausverboten
  • Lobbyarbeit bei Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit
  • Erstellung und Versendung einer verständlichen Orientierungshilfe für Eltern in Bezug auf die Jugendschutzgesetze

Verantwortlichkeit