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Hilfe zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII

Hilfen zur Gesundheit sollen Personen, die nicht krankenversichert sind, einen Zugang zu Leistungen der Gesundheitsfürsorge ermöglichen.

Die Hilfe entspricht den Leistungen der gesetzlichen oder freiwilligen Krankenversicherung.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.