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Grundstückszufahrten

Eine Grundstückszufahrt (auch Bordsteinabsenkung bzw. Gehwegüberfahrt genannt) ist nach §18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine Sondernutzung und in jedem Fall genehmigungs- und gebührenpflichtig. Hierunter fallen die zur Herstellung oder Veränderung einer Grundstückszufahrt notwendigen Eingriffe in den Verkehrsraum. In den meisten Fällen bedeutet dies eine Bordsteinabsenkung sowie das Herstellen eine Gehwegüberfahrt. Aber auch die Verrohrung und Überbauung eines Straßenseitengrabens zählen hierzu.

Wenn Sie Interesse an einer Grundstückszufahrt haben, finden Sie hier den Ablauf:

  1. Erster Ortstermin

Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail bei der unten stehenden Kontaktperson der Gemeinde Issum und vereinbaren den ersten Ortstermin. Beim Ortstermin überprüft der Mitarbeiter die Durchführbarkeit einer Grundstückszufahrt.

  1. Antragsstellung

Sie füllen den Antrag, welchen Sie auf der Internetseite der Gemeinde Issum unter der Rubrik „Grundstückszufahrten“ finden, aus und senden diesen per E-Mail oder per Post an den Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.

  1. Genehmigungsverfahren

Der Mitarbeiter fertigt bei Zustimmung zu Ihrem Antrag eine Genehmigung und einen Gebührenbescheid und sendet Ihnen diese per Post zu. Sofern keine Zustimmung vorliegt, werden Sie kontaktiert.

Auf dem Gebührenbescheid finden Sie ein Kassenzeichen, unter welchem Sie die Gebühren binnen der gesetzten Frist auf eines der angegebenen Konten überweisen.

  1. Angebote einholen

Nach Erhalt der Genehmigung können Sie Angebote von zugelassenen Tiefbauunternehmen einholen. Eine Liste von zugelassenen Firmen finden Sie auch auf der Internetseite unter „Grundstückszufahrten“ der Gemeindeverwaltung. Sollte die von Ihnen gewählte Firma nicht auf der Liste stehen, ist vor Baubeginn unbedingt der Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle als Straßen- und Tiefbauunternehmen einzureichen und mit der unten stehen Kontaktperson abzustimmen.

  1. Firmenmitteilung

Vor Bauausführung ist die ausführende Firma mitzuteilen und abzustimmen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei der Genehmigung.

  1. Beauftragung

Das Tiefbauunternehmen wird durch Sie beauftragt und meldet die Arbeiten an der Bordsteinanlage direkt beim Kreis Kleve (Beginnmeldung). Die Beginnmeldung ist auch bei der unten stehenden Person einzureichen. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Sondernutzung stehen, sind vom Antragsteller zu tragen.

  1. Beendigungsmeldung

Sobald die Tiefbauarbeiten beendet sind, meldet das Tiefbauunternehmer die Baustelle ab. Die Fertigstellungsmitteilung erhalten Sie auch bei der Genehmigung.

  1. Kontrollen

Die Tiefbauarbeiten unterliegen einem Gewährleistungszeitraum von 4 Jahren ab dem Datum der Baustellenabmeldung. Daher wird die Grundstückszufahrt vor Ablauf der Frist nochmals durch einen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung kontrolliert.

Zugelassene Tiefbaufirmen für die Herstellung von Grundstückszufahrten

Firma Anschrift PLZ Ort Telefon
A & W Tiefbau GmbH Weseler Straße 34b 46519 Alpen 02802/947990
Hoch- und Tiefbau Quick GmbH & Co. KG Feldstraße 62 47623 Kevelaer 02832/93190
Johann Stratmans GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 35 47608 Geldern 02831/9761560
Pokolm GmbH Edith-Stein-Straße 41 47608 Geldern 02831/7983
Robert Plängsken GmbH Fritz-Baum-Allee 3 47506 Neukirchen-Vluyn 02845/9120
Sewarte Tief- und Straßenbau Hochstr. 66 47647 Kerken 0157/81824792

Hinweis: Die Firmenliste wird im Laufe der Zeit erweitert.

Verantwortlichkeit