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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können.

Für Anspruchsberechtigte, die in einer besonderen Wohnform untergebracht sind, ist das Sozialamt am Wohnsitz vor Aufnahme in die Einrichtung/besondere Wohnform zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise, z.B. Rentenbescheid, Verdienstabrechnung
  • Vermögensnachweise, z.B. Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbuch etc.
  • Mietbescheinigung
  • Mietvertrag
  • Heizkostennachweis
  • Schwerbehindertenausweis

Benötigte Formulare