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Gewerberegisterauszug

Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten.

Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. Zulässig unter diesen Voraussetzungen sind sowohl Einzelauskünfte als auch Gruppenauskünfte zum Beispiel an Berufsverbände, Versicherungen und Handelsauskunfteien.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.

Kosten

  • Gewerberegisterauskunft: 40,00 €