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Gewerbean-, ab- und -ummeldung

Der Grundsatz der Gewerbefreiheit beschreibt, dass alle Personen Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten haben. Allerdings besteht hierbei eine Meldepflicht.

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens und/oder einer Filiale oder einer Verlegung nach Issum muss das Gewerbe neu angemeldet werden.

Bei einer dauerhaften Einstellung des Gewerbebetriebes oder dem Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt, muss das Gewerbe abgemeldet werden.

Bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Gemeindegebietes, bei einer Namensänderung des Gewerbetreibenden, oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes, muss das Gewerbe umgemeldet werden.

Verstöße gegen die Meldepflicht können Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Kosten

  • Gewerbean-/ummeldung für natürliche Personen und Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €
  • Gewerbean-/ummeldung für juristische Personen: 33,00 €
  • Gewerbean-/ummeldung für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €
  • Gewerbeabmeldung: 0,00 €

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handwerkskarte (bei Handwerksbetrieben)
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Personen)