Inhalt

Open ReadSpeaker

Fundsachen

Gefundene Gegenstände können beim Fundbüro in Verwahrung gegeben werden. Der Finder kann Anspruch auf die Fundsache erheben. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Falls der Eigentümer der Sache sich bis dahin nicht gemeldet hat erfolgt die Rückgabe an den Finder oder die Fundsachen werden zur Versteigerung freigegeben.

Die aktuell gefundenen Gegenstände können über die unten stehenden Links recherchiert werden. 

Achtung: Zum 01.01.2024 wechselt die Gemeinde Issum das Fundsachenprogramm.
Bis zum 31.12.2023 gemeldete Fundsachen finden Sie bei e-fund.eu (1. Link).
Ab dem 01.01.2024 gemeldete Fundsachen finden Sie bei fundbürodeutschland.de (2. Link)