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Bildungs- und Teilhabepaket

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder SGB XII erhalten.

Hierzu zählen insbesondere die Kostenübernahme/Bezuschussung von:

  • Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Nachhilfeunterricht
  • Mittagessen in den Schulen und Kindergärten
  • Vereinsbeiträge
  • Kursgebühren
  • Ferienfreizeiten

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve.