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Bürgergeld

Für den Bereich Jobcenter in der Gemeinde Issum gilt Folgendes:

Das Jobcenter ist schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Da die Mitarbeitenden des Jobcenters nicht täglich telefonisch oder persönlich im Rathaus zu erreichen sind, wählen Sie bitte vorzugsweise den Weg per E-Mail an den für Sie zuständigen Sachbearbeitenden, um Ihr Anliegen vorzutragen.

Zudem ist es möglich, eine E-Mail an soziales@issum.de zu senden oder die Zentrale des Rathauses über die Telefonnummer 02835 10-0 zu erreichen.

Unterlagen, Anträge und sonstige Schriftstücke können Sie weiterhin in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder zu den Öffnungszeiten des Rathauses in der Zentrale abgeben.

Die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 stellt eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende dar. Die Grundsicherung wird dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.

Um fortlaufend größtmögliche Transparenz zu schaffen, stellt die Bundesagentur für Arbeit auf dieser Seite Informationen zur Verfügung, welche für Sie stetig aktualisiert werden.

Auf der Seite der Servicestelle SGB II erhalten Sie Antworten zu den meistgestellten Fragen zum Bürgergeld. Unter anderem finden Sie hier auch den Freibetragsrechner zum Bürgergeld.

Alle Antragsunterlagen erhalten Sie auch auf der Seite des Jobcenters des Kreises Kleve.

Zudem stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Ratgeber zum Thema „Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitssuchende“ hier zum Download zur Verfügung.

Infos für Arbeitgeber/innen und Kontakt zum Arbeitgeberservice finden Sie hier.