Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendlagern und Jugendwanderungen erhalten Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Issum, die bei Beginn der Erholungsmaßnahme 6 Jahre, jedoch noch nicht 18 Jahre alt sind, einen Zuschuss von zur Zeit 2,00 Euro pro Tag.
Der Zuschuss wird für mindestens 2 Tage beziehungsweise für höchstens 21 Erholungstage einschließlich An- und Abfahrt gewährt.
Anträge auf Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten können formlos bei der Gemeinde Issum gestellt werden.
Verantwortlichkeit
- Silvia Meier
E-Mail: silvia.meier@issum.de
Telefonnummer: 0 28 35 / 10 37 - Monika Leßmann
E-Mail: monika.lessmann@issum.de
Telefonnummer: 0 28 35/ 10 19