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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

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Das Bürgerbüro Issum informiert: Eine Beantragung von Kinderreisepässen ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich - so sieht es das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 vor. (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023)

Alle bisher ausgestellten und bis zum Jahresende 2023 beantragten Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Alternativen:

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der Personalausweis, der Reisepass sowie der Expressreisepass zur Verfügung. Auskunft, welches Dokument Ihr Kind für eine Reise benötigt, gibt Ihnen das Auswärtige Amt oder die konsularische Vertretung des entsprechenden Landes.

Längere Wartezeiten:

Aufgrund des Wegfalls des Kinderreisepasses und des damit verbundenen erhöhten Bestellaufkommens bei der Bundesdruckerei, wird es voraussichtlich zu längeren Wartezeiten bei der Lieferung von Reisepässen und Personalausweisen kommen. Bitte beachten Sie dies bei Ablauf Ihrer Dokumente und beantragen Sie diese rechtzeitig.