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Förderung der Denkmalpflege

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Kleinere Maßnahmen, wie zum Beispiel Fenster- und Fassadenanstricharbeiten werden auch im Jahr 2024 wieder gefördert. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 € bereit. Diese Zuwendung wird durch die Gemeinde Issum nochmals mit einem Betrag von 2.000,00 € aufgestockt.

Fördermittel können ab sofort bis zum 14.04.2024 bei der Gemeinde Issum beantragt werden. Der entsprechende Antragsvordruck ist hier hinterlegt.

Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufügen. Maximal kann eine Pauschalzuweisung in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden. Wichtig ist auch, dass die Denkmalpflegemaßnahmen im laufenden Jahr durchzuführen sind, damit eine entsprechende Abrechnung in 2024 erfolgen kann. Sollten mehrere Anträge auf Förderung bei der Gemeinde eingehen, wird der Förderbetrag entsprechend aufgeteilt.

Bei Rückfragen zur Gewährung der Zuwendung steht Herr Schmitz von der Gemeinde Issum gerne unter unten genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

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