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Die Gemeinde Issum bekämpft den Eichenprozessionsspinner

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Bild eines Absperrbandes "Vorsicht! Allergiegefahr durch Eichenprozessionsspinner"
  • Privateigentümer werden von der Gemeinde Issum bei der Bekämpfung unterstützt

Auch in 2023 wird wieder mit einem starken Aufkommen der Eichenprozessionsspinner gerechnet. Wie bereits in den Vorjahren, wird die Gemeinde Issum ein Unternehmen zur Behandlung der gemeindeeigenen Bäume beauftragen. Ab Ende April werden ca. 570 gemeindeeigene Bäume, die an besonderen Standorten, wie Spielplätzen, Schulhöfen, öffentlichen Plätzen und in Erholungsgebieten stehen, behandelt.

Die Behandlung wird sowohl per Helikopter als auch vom Boden aus durchgeführt. Als Mittel kommt ein Präparat mit dem Wirkstoff „Bacillus thuringiensis“ zum Einsatz. Es ist ist biologisch abbaubar und sowohl für Menschen, als auch für Bienen ungefährlich. Nach der Behandlung können alle Flächen direkt wieder begangen werden.

Diese vorbeugenden Maßnahmen bewirken, dass die Raupen die behandelten Blätter fressen und verenden, bevor sie in das Larvenstadium kommen. Denn erst ab dem Larvenstadium entwickeln sie die für Menschen gefährlichen Nesselhaare.

Sollten sich, trotz dieser vorbeugenden Maßnahmen, Eichenprozessionsspinner zeigen, so werden die Nester an diesen Bäumen im Sommer mechanisch abgesaugt und abgesammelt.

In den letzten Jahren haben sich viele Eigentümer massiv befallener Eichen hilfesuchend an die Gemeinde Issum gewandt. Daher bietet die Gemeinde Issum privaten Grundstückseigentümern an, sich an den vorbeugenden Bekämpfungsmaßnahmen mittels Spritzungen zu beteiligen.

Interessierte Eigentümer können sich bis zum 12.04.2023 telefonisch unter der 02835/10-45, oder per E-Mail an Karla.Cleven@issum.de wenden.

Anzugeben sind Name, Anschrift, Anzahl der Eichen sowie eine kurze Beschreibung der Zugänglichkeit des Baumes.

Die von der Gemeinde Issum abgefragten und gesammelten Daten werden dann an den beauftragten Unternehmer weitergeleitet.

Die Absprachen zu den konkreten Maßnahmen auf den Privatgrundstücken und die Rechnungstellung erfolgen anschließend unmittelbar zwischen den Eigentümern und dem Unternehmer.

Eine Übernahme der Kosten oder Zuschüsse für die Behandlung privater Bäume erfolgen seitens der Gemeinde Issum nicht.