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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung zur Sicherung des Existenzminimums. Anspruchsberechtigt sind Personen, die keinen Anspruch auf eine andere Sozialhilfe oder Sozialleistung haben. Das sind im Wesentlichen Personen, die für befristete Zeit voll erwerbsgemindert sind und auch nicht als Angehörige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) empfangen können. Kinder unter 15 Jahren sind nicht erwerbsfähig. Sind sie nicht bei ihren Eltern als Angehörige zu berücksichtigen, können sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Des Weiteren umfasst der Personenkreis auch diejenigen, die vor Erreichen der Altersgrenze eine Altersrente beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise, z.B. Rentenbescheid, Verdienstabrechnung
  • Vermögensnachweise, z.B. Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbuch etc.
  • Mietbescheinigung
  • Mietvertrag
  • Heizkostennachweis
  • Schwerbehindertenausweis

Benötigte Formulare