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Übersicht der Steuern und Abgaben

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Steuern und Abgaben, die im Gebiet der Gemeinde Issum zur Zeit erhoben werden. (Stand 01/2024)

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher Besitz)

Bemessungsgrundlage: Grundsteuermessbetrag
Hebesatz 259 %

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Bemessungsgrundlage: Grundsteuermessbetrag
Hebesatz 501 %

Gewerbesteuer

Bemessungsgrundlage: Gewerbesteuermessbetrag
Hebesatz 423 %

Kirchensteuer

Bemessungsgrundlage: Grundsteuermessbetrag für land- und forstwirtschaftlichen Besitz (Grundsteuer A)
Hebesatz 20 %

Hundesteuer

  • wenn ein Hund gehalten wird beträgt die Hundesteuer 72,00 Euro
  • wenn zwei Hunde gehalten werden beträgt die Hundesteuer 96,00 Euro je Hund
  • wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden beträgt die Hundesteuer 108,00 Euro je Hund
  • wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird beträgt die Hundesteuer 396,00 Euro
  • wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden beträgt die Hundesteuer 588,00 Euro je Hund

Abwasserbeseitigungsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage (ab 01/2024)

  • Schmutzwasserkanal die Gebühr beträgt je Kubikmeter Frischwasser 3,31 Euro.
  • Druckrohrkanal die Gebühr beträgt je Kubikmeter Frischwasser 3,31 Euro.
  • Regenwasserkanal je Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche beträgt die Gebühr 0,60 Euro.
  • Für Betroffene, die zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden (Niersverband) liegt der Gebührensatz bei 1,36 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser.

Abwasserbeseitigungsgebühr für die Entleerung und Entsorgung (ab 01/2024)

  • aus abflusslosen Gruben (Abwassersammelanlage) je Kubikmeter Frischwasser beträgt die Gebühr 14,36 Euro
  • aus Kleinkläranlagen (Abwasserbehandlungsanlagen) je Kubikmeter abgefahrenem Klärschlamm beträgt die Gebühr 31,98 Euro.
  • Die Kleineinleiterabgabe beträgt 17,90 Euro je Kubikmeter.

Umlage für die Gewässerunterhaltung (ab 01/2024)

  • Bei der Niersverbandsumlage und den Wasser- und Bodenverbandsbeiträgen werden ab dem Jahr 2020 die Gebührensätze je qm differenziert für versiegelte und unversiegelte Flächen festgesetzt:
  • Niersverband - je m² versiegelter Fläche beträgt die Gebühr 0,041515 Euro,
  • Niersverband - je m² unversiegelter Fläche beträgt die Gebühr 0,000303 Euro,
  • Wasser- und Bodenverband Issumer Fleuth - je m² versiegelter Fläche beträgt die Gebühr 0,060905 Euro,
  • Wasser- und Bodenverband Issumer Fleuth - je m² unversiegelter Fläche beträgt die Gebühr 0,000416 Euro,
  • Wasser- und Bodenverband Gelderner Fleuth - je m² versiegelter Fläche beträgt die Gebühr 0,023251 Euro,
  • Wasser- und Bodenverband Gelderner Fleuth - je m² unversiegelter Fläche beträgt die Gebühr 0,000195 Euro.

Abfallentsorgungsgebühren (Müllgebühren) ab 01/2024

  • Einwohnergrundgebühr (jährlich je Einwohner) 19,56 Euro
  • Einwohnergleichwert (jährlich je Einwohnergleichwert) 19,56 Euro
  • 60 Liter Gefäß grau (jährlich je Gefäß) 54,00 Euro
  • 80 Liter Gefäß grau (jährlich je Gefäß) 72,00 Euro
  • 120 Liter Gefäß grau (jährlich je Gefäß) 108,00 Euro
  • 240 Liter Gefäß grau (jährlich je Gefäß) 216,00 Euro
  • 770 Liter Gefäß grau bei wöchentlicher Leerung (jährlich je Gefäß) 1.386,00 Euro
  • 770 Liter Gefäß grau bei 14-tägiger Leerung (jährlich je Gefäß) 693,00 Euro
  • 1100 Liter Gefäß grau bei wöchentlicher Leerung (jährlich je Gefäß) 1.980,00 Euro
  • 1100 Liter Gefäß grau bei 14-tägiger Leerung (jährlich je Gefäß) 990,00 Euro
  • 120 Liter Bio-Gefäß (jährlich je Gefäß) 54,24 Euro
  • 240 Liter Bio-Gefäß (jährlich je Gefäß) 80,64 Euro
  • 770 Liter Gefäß blau bei monatlicher Leerung (jährlich je Gefäß) 21,60 Euro
  • 770 Liter Gefäß blau bei 14-tägiger Leerung (jährlich je Gefäß) 43,20 Euro
  • 1100 Liter Gefäß blau bei monatlicher Leerung (jährlich je Gefäß) 30,84 Euro
  • 1100 Liter Gefäß blau bei 14-tägiger Leerung (jährlich je Gefäß) 61,68 Euro
  • Restabfallsack (Gebühr je Sack) 2,50 Euro
  • Papiersammelsack (Gebühr je Sack) 0,70 Euro
  • Gebühr für einen Gefäßumtausch beträgt 8,55 Euro.

Straßenreinigungsgebühr (ab 01/2024)

Straßenreinigungsgebühr je laufendem Meter (wöchentliche Reinigung) 1,09 Euro.

Vergnügungssteuer

Tanzveranstaltungen gewerblicher Art unterliegen im Bereich der Gemeinde Issum der Vergnügungssteuerpflicht. In bestimmten Ausnahmefällen können Veranstaltungen steuerfrei durchgeführt werden.

Vergnügungssteuer für Spielapparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit (monatlich je Apparat) 11 % des Einspielergebnisses.
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeit (monatlich je Apparat) 35,00 Euro.
Vergnügungssteuer für Spielapparate in Gastwirtschaften und sonstigen Orten
  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit (monatlich je Apparat) 11 % des Einspielergebnisses,
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeit (monatlich je Apparat) 25,00 Euro.
Vergnügungssteuer für Spielapparate in Spielhallen, Gastwirtschaften und sonstigen Orten
  • Apparate bei denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben (monatlich je Apparat) 200,00 Euro.

Zahlung im Einzugsverfahren

Soweit noch nicht geschehen, empfehlen wir Ihnen, sich dem SEPA-Lastschriftmandat anzuschließen. Die Vordrucke stehen für die Gemeinden Issum, Kerken und Rheurdt zur Verfügung. Die Vorteile bestehen darin, dass die Zahlung der Steuern termingerecht erfolgt, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Mahnungen und die damit verbundenen Mehrbelastungen wird es dann für Sie nicht mehr geben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit dieses SEPA-Lastschriftmandat ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

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