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Gleichstellung von Frauen und Männern

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz).

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene daraufhin, vorhandene Benachteiligungen zwischen Frauen und Männern abzubauen und somit das verfassungsrechtliche Gebot der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die übrigen der Herstellung der Gleichberechtigung dienenden Gesetze zu verwirklichen.

Sie ist für alle gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten der Verwaltung und der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Insbesondere hat sie Angelegenheiten aufzugreifen, in denen die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berührt werden als bei Männern.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Sie da, wenn Sie

  • sich beruflich und gesellschaftlich benachteiligt fühlen
  • Unterstützung oder Rat brauchen
  • Informationen und Auskünfte zu familiären oder beruflichen Themen suchen
  • Vorschläge und Anregungen für Aktionen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frau und Mann haben

Jedes Gespräch wird auf Wunsch vertraulich behandelt.

Frau Sarah Schulze ist die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Issum.

Portrait von Sarah Schulze

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Sie wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

Frau Schulze ist nicht nur Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Issum, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Issum. Für Anregungen, Vorschläge, Bedenken und Initiativen ist Frau Schulze zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Issum unter der Telefonnummer 0 28 35 / 10-91 oder persönlich in der Zentrale des Rathauses Issum zu erreichen.

Verantwortlichkeit