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Friedhofsangelegenheiten

In der Gemeinde Issum gibt es drei kommunale Friedhöfe. Sie dienen der Beisetzung aller Personen, die bei Ihrem Tode in der Gemeinde Issum ihren Wohnsitz hatten, sowie derjenigen, die ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab haben.

Im Ortsteil Issum sind auf dem Friedhof Schulstraße Wahlgräber, Reihengräber, Rasenreihengräber, Urnenwahlgräber, anonyme Reihengräber, anonyme Urnenreihengräber und ein Aschestreufeld vorhanden.

Im Ortsteil Sevelen sind auf dem Friedhof an der Rheurdter Straße nur Wahlgräber vorhanden. Auf dem Friedhof an der Nieukerker Straße stehen Wahlgräber, Reihengräber, Rasenreihengräber, Urnenwahlgräber, anonyme Reihengräber, anonyme Urnenreihengräber und ein Aschestreufeld zur Auswahl.

Die Ruhezeit nach einer Beisetzung beträgt 25 Jahre für Leichen und Aschen.

Die Größen der Gräber und weitere Einzelheiten können der Friedhofssatzung entnommen werden. Die Friedhofsgebühren sind aus der Friedhofsgebührensatzung ersichtlich. Beide Satzungen stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

Anträge zum Friedhofswesen können dem Downloadbereich entnommen werden.

Beschreibung der Grabarten

Wahlgrab

Auf den Friedhöfen
  • Issum: Schulstraße
  • Sevelen: Rheurdter Straße, Nieukerker Straße
Belegung je Grabstelle
  • 1 Sarg oder 2 Urnen
Nutzungszeit / Ruhefrist
  • 25 Jahre / 25 Jahre
  • Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist für 5, 10, 15, 20 und 25 Jahre möglich.
  • Bei einer weiteren Beisetzung ist für die Dauer der Ruhefrist für die gesamte Grabstätte eine Verlängerung erforderlich.
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
  • Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätten zur Auswahl zur Verfügung.
  • Es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte.
  • Der Nutzungsberechtigte entscheidet über die Anzahl der Grabstellen.
  • Die Größe eines Wahlgrabes beträgt 2,50-2,70 m (Länge) x 1,20 m (Breite).
Pflege der Grabstätte
  • Innerhalb von 6 Monaten nach einer Bestattung muss die Grabstätte hergerichtet werden.
  • Die Pflege erfolgt durch den Nutzungsberechtigen oder einen Beauftragten des Nutzungsberechtigten.
Einfassung und Grabmale
  • Es muss eine Umrandung aus Pflanzen oder eine Steineinfassung gesetzt werden.
  • Steineinfassungen und Grabmale sind schriftlich zu beantragen. Änderungen sind ebenfalls zu genehmigen. Abmessungen sind der Friedhofssatzung zu entnehmen.
  • Eine Abdeckung der Grabstätte mit Platten (komplett oder teilweise), sowie Split, ist möglich.
  • Die Entsorgung des Grabmales und der Einfassung inklusive Fundamente sind am Ende der Nutzungsdauer vom Nutzungsberechtigten zu organisieren.
Gebühren
Fixe Kosten
  • Nutzungsrecht 25 Jahre je Grabstelle: 2.070,50 €
  • Verlängerung pro Jahr je Grabstelle: 82,82 €
  • Grabbereitung für Sargbestattung: 487,66 €
  • Grabbereitung für Urnenbestattung: 231,41 €
  • Summe Sargbestattung: 2.558,16 €
Variable Kosten
  • Benutzung der Aufbahrungszelle - pro Tag: 41,10 €
  • Benutzung der Aussegnungshalle - je Nutzung: 211,90 €
  • Grabmalgenehmigungsgebühr: 41,00 €
  • Abräumen der Grabstätte pro Stunde je Mitarbeiter: 41,00 €

Reihengrab

Auf den Friedhöfen
  • Issum: Schulstraße
  • Sevelen: Nieukerker Straße
Belegung je Grabstelle
  • 1 Sarg oder 1 Urnen
Nutzungszeit / Ruhefrist
  • 25 Jahre / 25 Jahre
  • Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich.
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
  • Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätten zur Auswahl zur Verfügung.
  • Es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte.
  • Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt.
  • Die Größe eines Reihengrabes beträgt 2,70 m (Länge) x 0,90 m (Breite).
Pflege der Grabstätte
  • Innerhalb von 6 Monaten nach einer Bestattung muss die Grabstätte hergerichtet werden.
  • Die Pflege erfolgt durch den Nutzungsberechtigen oder einen Beauftragten des Nutzungsberechtigten.
Einfassung und Grabmale
  • Es muss eine Umrandung aus Pflanzen oder eine Steineinfassung gesetzt werden.
  • Steineinfassungen und Grabmale sind schriftlich zu beantragen. Änderungen sind ebenfalls zu genehmigen. Abmessungen sind der Friedhofssatzung zu entnehmen.
  • Eine Abdeckung der Grabstätte mit Platten (komplett oder teilweise), sowie Split, ist möglich.
  • Die Entsorgung des Grabmales und der Einfassung inklusive Fundamente sind am Ende der Nutzungsdauer vom Nutzungsberechtigten zu organisieren.
Gebühren
Fixe Kosten
  • Nutzungsrecht 25 Jahre: 1.489,85 €
  • Grabbereitung für Sargbestattung: 487,66 €
  • Summe: 1.977,51 €
Variable Kosten
  • Benutzung der Aufbahrungszelle - pro Tag: 49,10 €
  • Benutzung der Aussegnungshalle - je Nutzung: 211,90 €
  • Grabmalgenehmigungsgebühr 41,00 €

Rasenreihengrab

Auf den Friedhöfen
  • Issum: Schulstraße
  • Sevelen: Nieukerker Straße
Belegung je Grabstelle
  • 1 Sarg
Nutzungszeit / Ruhefrist
  • 25 Jahre / 25 Jahre
  • Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich.
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
  • Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätten mit einer Grabstelle zur Verfügung.
  • Es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte.
  • Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt.
  • Die Größe eines Rasenreihengrabes beträgt 2,60 m (Länge) x 1,20 m (Breite).
Pflege der Grabstätte
  • Innerhalb von 6 Monaten nach einer Bestattung muss die Grabstätte hergerichtet und der Grabstein aufgestellt sein.
  • Die Pflege des gekennzeichneten Bereiches (38 x 38 cm) erfolgt durch den Nutzungsberechtigen oder einen Beauftragten des Nutzungsberechtigten.
  • Der zu pflegende Bereich kann auch mit Split abgedeckt werden.
  • Die Pflege der Rasenfläche erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Issum.
Einfassung und Grabmale
  • Steineinfassungen und Grabmale sind schriftlich zu beantragen. Änderungen sind ebenfalls zu genehmigen. Abmessungen sind der Friedhofssatzung zu entnehmen.
  • Die Entsorgung des Grabmales und der Einfassung inklusive Fundamente sind am Ende der Nutzungsdauer vom Nutzungsberechtigten zu organisieren.
  • Es muss ein Grabstein wie skizziert aufgestellt werden.
Gebühren
Fixe Kosten
  • Nutzungsrecht 25 Jahre: 3126,48 €
  • Grabbereitung für Sargbestattung: 487,66 €
  • Summe: 3.614,14 €
Variable Kosten
  • Benutzung der Aufbahrungszelle - pro Tag: 49,10 €
  • Benutzung der Aussegnungshalle - je Nutzung: 211,90 €
  • Grabmalgenehmigungsgebühr: 41,00 €

Urnenwahlgrab

Auf den Friedhöfen
  • Issum: Schulstraße
  • Sevelen: Nieukerker Straße
Belegung je Grabstelle
  • 1 Urne
Nutzungszeit / Ruhefrist
  • 25 Jahre / 25 Jahre
  • Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist für 5, 10, 15, 20 und 25 Jahre möglich.
  • Bei einer weiteren Beisetzung ist für die Dauer der Ruhefrist für die gesamte Grabstätte eine Verlängerung erforderlich.
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
  • Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätten mit einer Grabstelle zur Verfügung.
  • Es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte.
  • Der Nutzungsberechtigte entscheidet über die Anzahl der Grabstellen.
  • Die Größe eines Urnenwahlgrabes beträgt 1,00 m (Länge) x 0,50 m (Breite).
Pflege der Grabstätte
  • Innerhalb von 6 Monaten nach einer Bestattung muss die Grabstätte hergerichtet werden.
  • Die Pflege erfolgt durch den Nutzungsberechtigen oder einen Beauftragten des Nutzungsberechtigten.
Einfassung und Grabmale
  • Es muss eine Umrandung aus Pflanzen oder eine Steineinfassung gesetzt werden.
  • Steineinfassungen und Grabmale sind schriftlich zu beantragen. Änderungen sind ebenfalls zu genehmigen. Abmessungen sind der Friedhofssatzung zu entnehmen.
  • Ein Abdeckung der Grabstätte mit Platten (komplett oder teilweise), sowie Split, ist möglich.
  • Die Entsorgung des Grabmales und der Einfassung inklusive Fundamente sind am Ende der Nutzungsdauer vom Nutzungsberechtigten zu organisieren.
Gebühren
Fixe Kosten
  • Nutzungsrecht 25 Jahre je Grabstelle: 901,61 €
  • Verlängerung pro Jahr je Grabstelle: 36,07 €
  • Grabbereitung für Urnenbestattung: 231,41 €
  • Summe: 1.133,02 €
Variable Kosten
  • Benutzung der Aufbahrungszelle - pro Tag: 49,10 €
  • Benutzung der Aussegnungshalle - je Nutzung: 211,90 €
  • Grabmalgenehmigungsgebühr 41,00 €

Urnengemeinschaftsgrab

Urnengemeinschaftsgrab
Auf den Friedhöfen
  • Issum: Schulstraße
  • Sevelen: Nieukerker Straße

Das Urnengemeinschaftsgrab ist eine gemeinsame Grabstätte für mehrere Urnen auf einer in sich geschlossene Grabanlagen mit einem gemeinsamen Grabmal.

Auf dem Grabmal können Name, Rufname, Geburts- und Sterbejahr der beigesetzten Personen aufgeführt werden. Diese Beschriftung wird mittels einer Schriftleiste an der Stele montiert.

Grabschmuck ist ausschließlich auf den Platten vor dem Gemeinschaftsgrab zugelassen.

Jede Grabstelle ist mit einer Urnenröhre, in der bis zu zwei Urnen übereinander beigesetzt werden können, ausgestattet, sodass auch eine Benutzung als Partnergrab möglich ist. Soll während der Nutzungsdauer eine erneute Beisetzung in derselben Urnenröhre erfolgen, ist das Nutzungsrecht bis zum Ablauf der neuen Ruhezeit zu verlängern. Es dürfen ausschließlich biologisch abbaubare Aschekapseln und Überurnen verwendet werden. Überurnen dürfen einen Durchmesser von 22 cm und eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten. Die Unterhaltungskosten werden mit der einmalig zu zahlenden Bestattungsgebühr beglichen.

Die Nutzungsberechtigten haben keinen Einfluss auf die Art und Pflege der Bepflanzung

Belegung je Grabstelle
  • 2 Urnen
Nutzungszeit / Ruhefrist
  • 25 Jahre / 25 Jahre, eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist möglich
Pflege der Grabstätte
  • Die Anlage, Pflege und Unterhaltung erfolgt allein durch die Gemeinde Issum.

 

Gebühren
Fixe Kosten
  • Nutzungsrecht 25 Jahre je Urnenröhre einschließlich Pflege für 2 Urnen: 2.240,30 €
  • Verlängerung pro Jahr je Urnenröhre: 89,61 €
  • Schriftleiste zzgl. MwSt.: ca. 70,00 €
  • Grabbereitung für Urnenbestattung: 231,41 €
  • Summe: 2.541,71 €

Anonymes Reihengrab

Auf den Friedhöfen
  • Issum: Schulstraße
  • Sevelen: Nieukerker Straße
Belegung je Grabstelle
  • 1 Sarg
Nutzungszeit / Ruhefrist
  • 25 Jahre / 25 Jahre
  • Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich.
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
  • Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätte mit einer Grabstelle zur Verfügung.
  • Es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte.
  • Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt.
  • Bei der Beisetzung dürfen die Angehörigen anwesend sein.
Pflege der Grabstätte
  • Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Issum.
  • Grabschmuck ist ausschließlich am zentralen Gedenkort zugelassen und darf nicht mit dem Namen des Verstorbenen versehen sein.
Einfassung und Grabmale
  • Es sind keine Einfassungen oder Grabmale erlaubt.
Gebühren
Fixe Kosten
  • Nutzungsrecht 25 Jahre: 2.850,44 €
  • Grabbereitung für Sargbestattung: 487,66 €
  • Summe: 3.338,10 €
Variable Kosten
  • Benutzung der Aufbahrungszelle - pro Tag: 49,10 €
  • Benutzung der Aussegnungshalle - je Nutzung: 211,90 €

Anonymes Urnenreihengrab

Auf den Friedhöfen
  • Issum: Schulstraße
  • Sevelen: Nieukerker Straße
Belegung je Grabstelle
  • 1 Urne
Nutzungszeit / Ruhefrist
  • 25 Jahre / 25 Jahre
  • Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich.
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
  • Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätte mit einer Grabstelle zur Verfügung.
  • Es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte.
  • Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt.
  • Bei der Beisetzung dürfen die Angehörigen anwesend sein.
Pflege der Grabstätte
  • Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Issum.
  • Grabschmuck ist ausschließlich am zentralen Gedenkort zugelassen und darf nicht mit dem Namen des Verstorbenen versehen sein.
Einfassung und Grabmale
  • Es sind keine Einfassungen oder Grabmale erlaubt.
Gebühren
Fixe Kosten
  • Nutzungsrecht 25 Jahre: 1.138,64 €
  • Grabbereitung für Urnenbestattung: 231,41 €
  • Summe: 1.370,05 €
Variable Kosten
  • Benutzung der Aufbahrungszelle - pro Tag: 49,10 €
  • Benutzung der Aussegnungshalle - je Nutzung: 211,90 €

Aschestreufeld

Auf den Friedhöfen
  • Issum: Schulstraße
  • Sevelen: Nieukerker Straße
Belegung je Grabstelle
  • 1 Verstreuung ohne Urne
Nutzungszeit / Ruhefrist
  • 25 Jahre / 25 Jahre Respektzeit
Besonderheiten
  • Es muss eine schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen vorliegen, dass die Verstreuung seiner Asche von ihm gewünscht ist.
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
  • Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätte mit einer Grabstelle zur Verfügung.
  • Es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte.
  • Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt.
  • Bei der Beisetzung dürfen die Angehörigen anwesend sein.
Pflege der Grabstätte
  • Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Issum.
  • Grabschmuck ist ausschließlich am zentralen Gedenkort zugelassen und darf nicht mit dem Namen des Verstorbenen versehen sein.
Einfassung und Grabmale
  • Es sind keine Einfassungen oder Grabmale erlaubt.
Gebühren
Fixe Kosten
  • Nutzungsrecht 25 Jahre: 1.582,10 €
  • Grabbereitung für Verstreuung je Stunde: 41,00 €
  • Summe: 1.623,10 €
Variable Kosten
  • Benutzung der Aufbahrungszelle - pro Tag: 49,10 €
  • Benutzung der Aussegnungshalle - je Nutzung: 211,90 €

Ansprechpartner für Bestattungsinstitute

In der Woche von Montag bis Freitag sind die Dienstzeiten der Verwaltung zu beachten. Außerhalb der Dienstzeit sowie an anderen Tagen in der Woche, gesetzliche Feiertage oder Tagen, an denen die Verwaltung geschlossen ist, zum Beispiel Rosenmontag, wird kein Bereitschaftsdienst angeboten.

Bestattungsterminabsprachen am Wochenende

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