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Rolf Oymann
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47661 Issum
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Osterfeuer
Osterfeuer haben schon eine lange Tradition. Bereits im ausklingenden Mittelalter zündeten die Menschen Osterfeuer an, um den Winter endgültig zu vertreiben und das Frühjahr zu begrüßen. Das Feuer hatte aus Sicht der Menschen eine reinigende Wirkung, sollte böse Geister von der Aussaat fernhalten und den Zusammenhalt der Gemeinde schützen.
Auch in Issum und Sevelen werden in der Osterzeit zahlreiche Osterfeuer angezündet.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass für das Gebiet der Gemeinde Issum keine Anmeldepflicht für Brauchtumsfeuer besteht.
Wenn man aber ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss man die folgenden Regeln beachten:
- Das Osterfeuer darf nur in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag entzündet werden.
- Durch das Osterfeuer darf niemand belästigt oder gefährdet werden.
- Es dürfen nur unbehandelte Holze wie z.B. Äste, kleine Stämme und Gestrüpp als Brennmaterial verwendet werden.
- Der aufgeschichtete Haufen ist unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers umzuschichten.
- Es darf keinesfalls Abfall oder ähnliches im Feuer verbrannt werden.
- Zum Anzünden keine künstlichen Brenn- oder Treibstoffe verwenden.
- Das Feuer muss über den gesamten Zeitraum von dem Verantwortlichen beobachtet werden.
- Beim Verlassen des Platzes muss das Feuer gelöscht sein.
Wenn man sich an diese Regelungen hält, kann das Osterfeuer bedenkenlos entzündet werden.
